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Voraussetzungen

zum Bezug von Überbrückungsgeld

Das Überbrückungsgeld kommt für jede selbständige gewerbliche Tätigkeit in Frage, die hauptberuflich ausgeübt wird, völlig unabhängig von der Branche. Gefördert wird, wer mindestens einen Tag Entgeltersatzleistungen - z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld - bezogen hat oder Anspruch darauf hätte oder wer im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt war. Der Bezug dieser Leistungen darf allerdings nicht länger als einen Monat zurück liegen. Wichtig ist auch, dass man in den vergangenen zwei Jahren nicht schon einmal Überbrückungsgeld oder einen Existenzgründungszuschuss bezogen hat - man kann also nicht mal eben eine Ich-AG gründen, sie aufgeben, wenn es nicht so läuft wie gedacht und dann Überbrückungsgeld beantragen...

Als Unternehmensgründer müssen Sie Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit ein überzeugendes Business-Konzept vorlegen und dazu die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Hier werden Aussagen über Ihre persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie die finanzielle und wirtschaftliche Tragfähigkeit des geplanten Unternehmens getroffen. Bei diesen geforderten Unterlagen sind wir Ihnen gerne behilflich, nehmen Sie mit uns KONTAKT auf.